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Kriegsgefangenenlager 1066 Voßkuhlen Aurich-Oldendorf

Ortsteil Vosskuhlen, Hausnr. 48, G. Hartmann, Steingebäude Kriegsgefangenenlager AK 1066 Etwa 30 Franzosen Bewacht vom Landesschützen-Bataillon 679 Landwirtschaft 1940 bis 1945

Kriegsgefangenenlager 1066 Voßkuhlen Aurich-Oldendorf

Ortsteil Vosskuhlen, Hausnr. 48, G. Hartmann, Steingebäude Kriegsgefangenenlager AK 1066 Etwa 30 Franzosen Bewacht vom Landesschützen-Bataillon 679 Landwirtschaft 1940 bis 1945

1940 kamen etwa 25 bis 30 französische Kriegsgefangene in die damals selbständige Gemeinde Aurich-Oldendorf und wurden in dem privaten, leer stehenden, Fehnhaus Hartmann im Ortsteil Voßkuhlen Nr. 48 zusammengepfercht. Aurich-Oldendorf gehört heute zur Gemeinde Großefehn. Die Straße heißt jetzt Voßkuhler Straße, das Haus existiert noch, es handelt sich um die Nummer 70 (altes Bild und aktuelle Situation siehe Bilder). Die Unterkunft soll ohne Zaun und ohne Gitter vor den Fenstern gewesen sein. Das Haus stand leer, als es für die Unterbringung von Kriegsgefangenen vorgesehen war. Die Gefangenen waren in der Landwirtschaft eingesetzt. Die Franzosen blieben bis zum Kriegsende in Vosskuhlen. Sie wurden von nicht kriegsverwendungsfähigen deutschen Soldaten bewacht und mussten bei verschiedenen Bauern arbeiten.

Hinzu kamen noch Polen, die aus dem Status als Kriegsgefangene entlassen wurden und nun als Zivilarbeiter Zwangsarbeit bei Bauern leisten mussten. Alle verloren dadurch den Schutz der Genfer Konvention, die eine menschliche Behandlung der Kriegsgefangenen vorsieht, sowie den brieflichen Kontakt zu Angehörigen und den ungehinderten Zugang des Roten Kreuzes. Allerdings wurde diese aus rassistischen Gründen ohnehin nicht für Osteuropäer angewendet. Einer von ihnen war Stanislaus Kaczmarek aus dem Kriegsgefangenenlager Sandbostel, der bei Johann Heyen in Moorlage arbeiten musste (Anlage).

Für den Umgang mit Zwangsarbeitern galten strenge Regeln. Je nach Herkunft oder Nationalität waren Diskriminierung und Rassismus an der Tagesordnung. So war es z.B. vorgegeben, dass die Fremden nicht mit den Bauersfamilien zusammen essen durften. Besonders die Osteuropäer galten als minderwertig.

Bei geringsten Verstößen gegen Regeln drohten harte Strafen, bis hin zur Inhaftierung oder Deportation.

Zwangsarbeiter durften sich oft nur innerhalb eines bestimmten Radius bewegen und hatten nur eingeschränkten Zugang zu öffentlichen Einrichtungen.

Private Kontakte waren ohnehin verboten. Eine Frau aus Aurich-Oldendorf, die ausländische Sender abgehört und darüber mit Kriegsgefangenen gesprochen hatte, wurde nach einer Denunziation vom Sondergericht Hannover verurteilt und verbrachte 1943/44 eine Haftzeit von 15 Monaten im Zuchthaus Anrath. Das Hören von Feindsendern war streng verboten und wurde mit Zuchthaus oder gar mit dem Tode bestraft, da das Weitergeben von Nachrichten als Wehrkraftzersetzung galt.

(Verwendung von Informationen von Hans-Jürgen Sonnenberg; Annemarie Fahrenholz, geb. Hartmann und der Ortschronik des großefehntjer Heimatforschers Siegfried Lüderitz: https://bibliothek.ostfriesischelandschaft.de/wp-content/uploads/sites/3/dateiarchiv/3270/Aurich-Oldendorf.pdf – zuletzt aufgerufen am 24.03.2026).

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