Das KZ-Außenlager Engerhafe stand 1944 im Pfarrgarten der Kirchengemeinde Engerhafe. Alles geschah mitten im Dorf und insbesondere unter den neugierigen Blicken der Kinder und Jugendlichen. Sie beobachteten die KZ-Häftlinge und ihr Leid aus der Schule, auf dem Nachhauseweg oder beim Konfirmandenunterricht. Das Gesehene und Geschehene ließ viele der Jugendlichen ihr Leben lang nicht los, erst am Lebensende sprachen einige darüber. Ihre Schilderungen bilden Teil der Ausstellung der Gedenkstätte Engerhafe, können aber auch hier -nachgesprochen – angehört werden.
Gustav
Gerda
Rita
Hannes
Konfirmandengruppen bieten wir in der Gedenkstätte Engerhafe einen altersgerechten Rahmen sich mit dem Thema Nationalsozialismus zu befassen. Wir schaffen Bezüge zu ihren Heimatorten und Ostfriesland und thematische Anknüpfungspunkte zu Jugendlichen im Nationalsozialismus. Sie recherchieren selbst zu Biographien und im Dialog erarbeiten wir, wie es zu dem KZ im Dorf kam und was es für die Verfolgten bedeutete. Wir beziehen das Thema Verfolgung und Ausgrenzung auf heute und bieten in der Kirche oder auf dem Friedhof einen rituellen Abschluss zum Abschied.
Für Pastoren und Pastorinnen hat die Arbeitsstelle für evangelische Religionspädagogik und die KZ-Gedenkstätte Engerhafe ein umfangreiches Begleitheft mit vielen praktischen Hinweisen und inhaltlichen Vorschlägen erstellt.
Das Begleitheft
Pädagogisches Begleitmaterial mit Arbeitsblättern und Hintergrundinformationen für Jugendgruppen.
Konfirmandengruppen aus dem Kirchenkreis Aurich: Kirchengemeinden des Kirchenkreises Aurich können einen Zuschuss für den Besuch ihrer Konfirmandengruppen in der KZ-Gedenkstätte Engerhafe in Höhe von 300,- Euro erhalten. Der Antrag ist hier abrufbar und per Mail in der Superintendentur des Kirchenkreises Aurich zu stellen. Diese Möglichkeit besteht zunächst bis 2028.
Außerdem fördert die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten Fahrten von Schul- und Jugendgruppen in niedersächsische Gedenkstätten mit einem Anteil von 50%, wenn der Antrag 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt worden ist. Die entsprechenden Richtlinien, das Merkblatt und den eigentlichen Antrag finden Sie auf der Seite der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten.