Verbotene Liebe – Grete Bojanac

Frühe Jahre

Grete Janssen wird am 24. Juni 1923 in Leezdorf geboren. Sie zieht mit ihren Eltern, dem Schmied Andreas Janssen und ihrer Mutter Katharina nach Oldeborg. Dort arbeitet sie als landwirtschaftliche Gehilfin ab April 1942 auf dem Hof des von der NSDAP eingesetzten Bürgermeisters von Oldeborg, Peter Doden. Dieser beschäftigt auf seinem Bauernhof in Upende auch zahlreiche ausländische Zivilarbeiter und Kriegsgefangene, darunter Italiener, Ukrainer und Serben.

Verrat

Grete Janssen und der serbische Kriegsgefangene Stefan Panic lernen sich bei der gemeinsamen Arbeit kennen und verlieben sich. Die beiden treffen sich häufig heimlich und Stefan Panic spricht von einer Hochzeit nach dem Krieg. Sie wird schwanger. Im Dorf wird über die Beziehung getuschelt und Anfang 1944 an die Gestapo verraten. Hochschwanger wird Grete Janssen im Mai 1944 von der Gestapo vorgeladen und befragt. Die Staatsanwaltschaft Aurich leitet ein Strafverfahren wegen „verbotenen Umgangs“ ein.

Verurteilung zur Zuchthausstrafe

Am 28. Mai 1944 bringt Grete Janssen ihre Tochter Käthe in Oldeborg zur Welt. Landgerichtsdirektor Rieke aus Aurich klagt sie an. Am 11. Juli 1944 sagt sie in einer öffentlichen Sitzung der großen Strafkammer des Landgerichts Aurich: „Ich liebte ihn. Wenn man sich liebt, kann es auch nicht strafbar sein.“ Das Gericht urteilt: „Die Angeklagte hat sich dem Gefangenen hemmungslos hingegeben. Ihr Verhalten ist besonders würdelos; sie hat sich auf das Gröblichste gegen ihre persönliche Frauenehre und zugleich gegen ihre Treuepflicht gegenüber der Volksgemeinschaft vergangen.“ Grete Janssen wird zu einer Zuchthausstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Sie wird Stefan Panic nie wieder sehen.

Grete Janssen reicht beim Landgericht Aurich ein Gnadengesuch ein. Sie betont, dass ihr Vater in Frankreich an der Front, ihr Bruder in englischer Kriegsgefangenschaft ist und sie die einzige Stütze ihrer Mutter mit zwei schulpflichtigen Geschwistern ist. Auch sei ihre Arbeit in dem „Mangelberuf“ Landwirtin zur Ernährung des Volkes wichtig. Obwohl sie nach Jugendstrafrecht hätte behandelt werden müssen, was eine Zuchthausstrafe ausschließt, geht das Gericht darauf nicht ein. Die junge Mutter muss ihre Tochter Käthe zurücklassen und wird im November 1944 in das Strafgefangenenlager Oberems, eines der größten Gefangenenlager im Deutschen Reich, gebracht. In einer Außenstelle in Gütersloh arbeitet sie in einer Fleischfabrik.

Freilassung und Rückkehr

Wieder zu Hause beginnt Grete eine Beziehung mit dem ehemaligen serbischen Kriegsgefangenen und Unteroffizier Dusan Bojanac. Sie heiraten am 3. November 1945 in Engerhafe, dadurch wird Grete Bojanac wie ihr Ehemann staatenlos. Sie bekommen drei weitere Kinder, ziehen häufig um und versuchen sich mit verschiedenen Arbeiten durchzuschlagen. Dusan Bojanac arbeitet wie auch andere Serben in Ostfriesland zeitweise für die Militärpolizei der Besatzungsmächte. Grete Bojanac kämpft um eine Entschädigung wegen des erlittenen Unrechts und ihrer Haftstrafe, doch der Landkreis Aurich lehnt dies ab: „Die Inhaftierung erfolgte nicht aus politischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen. Die Verurteilung erfolgte nach Kriegsgesetzen, die in allen Nationen durchgeführt werden.“ Auch der Beschwerdeausschuss in Oldenburg lehnt eine Entschädigungszahlung ab.

Auswanderung

Die Familie sieht in Deutschland keine Zukunft mehr. Nach monatelanger Wartezeit im Transit Camp in Fallingbostel wird die Einreise in die USA genehmigt. Im August 1951 wandern Grete und Dusan Bojanac mit ihren vier Kindern nach Pittsburgh, Pennsylvania aus. Erst 1991 kehrt Grete Bojanac nach 40 Jahren zum ersten Mal nach Ostfriesland zurück.

Sie stirbt am 28. Juni 2004 in den USA.