Ein Beitrag von Dr. Heiko Suhr, 15.04.2026

Am 12. März 2026 fand im Landschaftsforum der Ostfriesischen Landschaft in Aurich der ganztägige Workshop „Polizei im Nationalsozialismus in Ostfriesland“ statt. Veranstaltet wurde er gemeinsam von der Ostfriesischen Landschaft, der Gedenkstätte Engerhafe und dem Niedersächsischen Landesarchiv – Abteilung Aurich. Gefördert wurde die Tagung durch die Hans-Heyo Prahm Stiftung, Leer.
Zur Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus in Ostfriesland liegen bislang kaum wissenschaftliche Forschungen vor. Der Workshop verfolgte daher das Ziel, den aktuellen Kenntnisstand zu bündeln und zugleich Perspektiven für die weitere Forschungsarbeit und die Nutzung der sich daraus ergebenden Erkenntnisse in der historisch-politischen Bildungsarbeit aufzuzeigen. Entsprechend gliederte sich das Programm in zwei thematische Panels: Das erste Panel befasste sich mit der historisch-wissenschaftlichen Perspektive und beleuchtete sowohl übergreifende Forschungsstände zur Polizei im Nationalsozialismus als auch regionale Quellenbestände und biografische Fallstudien aus Ostfriesland. Das zweite Panel richtete den Blick auf die historisch-politische Bildungsarbeit und fragte nach den Möglichkeiten und Herausforderungen einer berufsspezifischen Vermittlung an Gedenkstätten, nach dem Einbezug von Betroffenenperspektiven sowie nach historischen Kontinuitäten im Verhältnis von Polizei und Demokratie.
Das erste Panel eröffnete Andreas Mix, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Topographie des Terrors in Berlin, mit einem Überblicksvortrag zur Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus. Er gliederte seinen Beitrag chronologisch in drei Phasen: den Übergang von der Republik zum „Führerstaat“ (1930–1934), die Phase der „Verreichlichung“, Entstaatlichung und Militarisierung (1934–1939) sowie die Zeit der entgrenzten Gewalt im Kriegseinsatz (1939–1945).
Mix legte dar, wie die Polizei bereits in den letzten Jahren der Weimarer Republik unter Druck geriet und nach 1933 schrittweise zur Stütze der nationalsozialistischen Diktatur wurde. Der Schusswaffenerlass Hermann Görings vom Februar 1933 markierte dabei einen frühen Wendepunkt, mit dem die Polizei zur rücksichtslosen Gewaltanwendung gegen politische Gegner ermächtigt wurde. Die Errichtung der Geheimen Staatspolizei und die Zusammenführung der politischen Polizeien der Länder unter Heinrich Himmler trieben die Zentralisierung voran. Himmler verfolgte programmatisch das Ziel, Polizei und SS zu einer Einheit zu verschmelzen. Parallel dazu wurde die Kriminalpolizei ideologisch aufgeladen und in den Dienst einer rassistisch begründeten „Verbrechensbekämpfung“ gestellt. Mix verdeutlichte die Verfolgungspraxis auch anhand eines regionalen Beispiels: der öffentlichen Demütigung von Christine Neemann und Julius Wolff wegen sogenannter „Rassenschande“ in Norden im Juli 1935. Im Krieg schließlich weitete sich das Einsatzspektrum der Polizei dramatisch aus – von der Sicherung der Besatzungsherrschaft über Deportationen bis hin zur unmittelbaren Beteiligung an den Völkermorden an den europäischen Juden sowie den Sinti und Roma. Dass der in der Weimarer Republik geprägte Slogan „Die Polizei – Dein Freund und Helfer“ im „Dritten Reich“ zu einem „Dein Freund und Henker“ pervertierte, machte Mix abschließend noch mal deutlich.
Mix verwies in der Diskussion auf mögliche Ansatzpunkte für die regionale Erforschung der Polizeigeschichte. Als wichtige Quellengattungen nannte er historische Tageszeitungen, Fotoalben aus Privatbesitz sowie die Personalakten der SS (sog. SSO-Akten) im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde. Zudem sei zu klären, welche Polizeibataillone in der Region aufgestellt wurden. Aus dem Publikum kam der Hinweis, auch die Perspektive der Opfer stärker einzubeziehen, etwa über die Akten der Gypsy Lore Society sowie über Zeitzeugeninterviews.

Peter Römer, pädagogisch-wissenschaftlicher Mitarbeiter und stellvertretender Leiter des Geschichtsorts Villa ten Hompel in Münster, knüpfte an den Überblicksvortrag von Andreas Mix an und richtete den Blick auf die Möglichkeiten und Herausforderungen einer regionalen Erforschung der Polizei im Nationalsozialismus. Sein Ausgangspunkt war die Villa ten Hompel, die während der NS-Zeit als Sitz des Befehlshabers der Ordnungspolizei im Wehrkreis Münster/Westfalen diente und heute als Geschichtsort die Verschränkung von regionaler Polizeigeschichte und den Gewaltverbrechen im besetzten Osteuropa dokumentiert.
Römer ging zunächst auf die Beteiligung der Polizei bei der Eskalation der Gewalt im Inneren ein – von der Rolle bei den Novemberpogromen 1938 bis zur Verfolgung und Deportation der Sinti und Roma. Anhand des Polizeibataillons 61 aus Dortmund führte er exemplarisch vor, wie ein aus der Region aufgestelltes Bataillon im Krieg zum Instrument der Massengewalt wurde. Das Bataillon war ab September 1939 in Polen an der Erschießung von 16.000 Polen sowie an der gewaltsamen Vertreibung von 90.000 Menschen in ein sogenanntes „Judenreservat“ beteiligt und übernahm 1942 die Bewachung des Warschauer Ghettos. Mit dem Massaker des Polizeibataillons 309 in Bialystok am 27. Juni 1941, bei dem Polizisten mindestens siebenhundert Jüdinnen und Juden in die Große Synagoge trieben und diese anzündeten, sodass an einem einzigen Tag rund zweitausend Menschen ermordet wurden, verdeutlichte Römer die Dimension der polizeilichen Gewaltverbrechen im Osten. Dass der Befehlshaber und fünf weitere Polizisten des Bataillons 309 dafür mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurden, unterstrich den systematischen Charakter dieser Gewalt, obwohl es hierbei zunächst Widerspruch von Wehrmachts-Akteuren gegen das genozidale Kriegsverbrechen gab. Im Nachhinein wurde das Verbrechen legitimiert, jedoch ein anderer Modus Operandi – Erschießungen fernab von Siedlungen und befestigten Straßen – ausgegeben. Dies war eine wichtige Wegmarke des „holocaust by bullets“, an dessen Ende jedes zehnte Mordopfer im Holocaust – etwa 600.000 Jüdinnen und Juden – direkt durch einen deutschen Polizisten erschossen worden ist.

Als wichtige Quellen für die regionale Forschung stellte Römer Personalakten und Beurteilungen von Polizisten vor, in denen die Beteiligung an Exekutionen und Deportationen bürokratisch als pflichtgemäße Bewährung vermerkt wurde, sowie Fotoalben aus dem Besitz ehemaliger Polizisten, die sowohl kameradschaftliche Alltagsszenen als auch die Einsatzorte der Verbrechen dokumentieren.
Aus dem Plenum kam der Hinweis auf den Quellenwert von Feldpostbriefen, auch wenn diese quellenkritisch schwer zu fassen seien und Schilderungen abseits des Polizeialltags darin eher die Ausnahme darstellten.
Über die in Ostfriesland vorhandenen Quellenbestände zur Polizeigeschichte im Nationalsozialismus informierte Dr. Michael Hermann, Leiter der Abteilung Aurich des Niedersächsischen Landesarchivs. Er gliederte seinen Beitrag in drei Schwerpunkte: die Überlieferung zu Aufgaben und Struktur der Polizei, die Dokumentation konkreter Polizeimaßnahmen sowie die Personal- und Entnazifizierungsakten.
Zum ersten Bereich stellte Hermann die einschlägigen Archivbestände vor. Im Zentrum stand der Bestand des Grenzpolizeikommissariats Emden der Geheimen Staatspolizei (1934–1943), der allerdings nur eine einzige überlieferte Akte zu Maßnahmen gegen Sozialdemokraten und Kommunisten enthält. Deutlich ergiebiger seien die Bestände des Regierungspräsidiums, die unter anderem Runderlasse zur Neuorganisation der politischen Polizei vom April 1933, Übersichten über das Aufgabengebiet der Staatspolizeistelle, Stellenpläne der Staatspolizeistelle Wilhelmshaven, Darstellungen zum Aufbau der deutschen Sicherheitspolizei von 1936 sowie den Erlass zur Auflösung der Staatspolizeistelle Wilhelmshaven von 1943 enthielten. Damit lasse sich die institutionelle Entwicklung der Geheimen Staatspolizei im Regierungsbezirk Aurich zumindest ansatzweise nachvollziehen.
Zum zweiten Bereich – den konkreten Polizeimaßnahmen – zeigte Hermann anhand ausgewählter Quellenbeispiele das Spektrum polizeilichen Handelns vor Ort. Dazu gehörten die von 1940 bis 1943 überlieferten Tagesmeldungen der Staatspolizeistelle Wilhelmshaven, die sowohl Fliegerangriffe, Flugblattabwürfe, Festnahmen von Zwangsarbeitern oder das Abhören von Feindsendern dokumentierten. Ausführlichere Berichte der Gendarmerieposten im Landkreis Norden belegten die Überwachungs- und Anzeigentätigkeit auf dem Land.
Den dritten Bereich bildeten die Personal- und Entnazifizierungsakten. Hermann stellte exemplarisch die Karriere des Hauptwachtmeisters der Schutzpolizei Hinrich Garrelts aus Emden vor, der 1943 in die Waffen-SS eintrat, und zu dem auch eine Entnazifizierungsakte vorliegt. Dieses Beispiel verdeutlichte das Forschungspotenzial einer Verbindung von Personalakten und Entnazifizierungsüberlieferung. Allein eine Suche mit dem Stichwort „Polizei“ im Entnazifizierungsbestand (NLA AU, Rep. 250) ergebe über 1.700 Treffer.

Dr. Heiko Suhr, Leiter der Landschaftsbibliothek der Ostfriesischen Landschaft in Aurich, schloss das erste Panel mit einer biografischen Fallstudie zu den Leeraner Polizeibeamten Hinderk van Lengen (1897–1949) und Theodor Kunzmann (geb. 1883) ab. Anhand ihres Schicksals zeichnete er die Mechanismen der nationalsozialistischen Gleichschaltung auf kommunaler Ebene nach.
Beide Männer waren Polizeibeamte der Stadt Leer und ehemalige SPD-Mitglieder gewesen. Im Zuge des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom April 1933 hatten sie ihre frühere Parteizugehörigkeit verschwiegen, was jedoch im Jahr darauf bemerkt wurde. Landrat Hermann Conring ließ daraufhin beide am 18. Februar 1934 in Schutzhaft nehmen. Während der knapp zweiwöchigen Haft wurden ihnen unter Androhung einer Überführung in ein Konzentrationslager Verzichtserklärungen abgepresst. Die regionale Presse stellte das spätere Ausscheiden aus dem Dienst als freiwillig dar.
Kunzmann wehrte sich jedoch: Im Juni 1934 reichte er eine Eingabe beim Reichsministerium des Inneren ein, die eine umfassende Nachprüfung auslöste. Das Ergebnis vom April 1935 fiel eindeutig aus: Die Schutzhaft sei missbräuchlich angeordnet worden, die Entlassungen seien rechtsunwirksam. Conring erhielt eine „dringende Verwarnung“. Suhr betonte, dass diese Korrektur nicht als Rechtsstaatlichkeit missverstanden werden dürfe: Das Ministerium rügte Conring nicht wegen der Verfolgung zweier Sozialdemokraten, sondern weil er dabei seine Kompetenzen überschritten hatte.
Abschließend ging Suhr auf die Quellenlage ein. Zentral für dieses Fallbeispiel seien Akten aus dem Sonderarchiv Moskau – Beuteakten der Roten Armee aus dem Bestand des Reichsministeriums des Inneren –, ergänzt durch Personal- und Wiedergutmachungsakten im Auricher Landesarchiv. Der Fall verdeutliche zugleich das Forschungspotenzial der Entnazifizierungsakten für die regionale Polizeigeschichte.
Die Diskussion im Anschluss an beide Vorträge von Michael Hermann und Heiko Suhr kreiste vor allem um die Tagesmeldungen der Staatspolizeistelle Wilhelmshaven. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass hier eine zentrale Quelle zur Polizeigeschichte im Nationalsozialismus in der Region vorliegt, die einer wissenschaftlichen Edition bedarf. Darüber hinaus wurde auf den großen Wert der Wiedergutmachungsakten von Opfern polizeilicher Gewalt hingewiesen.
Im zweiten Panel zur historisch-politischen Bildungsarbeit stellte Dr. Tanita Jill Pöggel von der Goethe-Universität Frankfurt am Main erste Ergebnisse des DFG-Forschungsprojekts „Rassismus und Diskriminierungserfahrungen im Polizeikontakt“ (RaDiPol) vor. Das Kooperationsprojekt zwischen dem Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Goethe-Universität (Prof. Tobias Singelnstein) und der Professur für Kriminologie und Soziologie an der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg (Prof. Eva Groß) untersucht seit 2024 Umfang, Erscheinungsformen und Folgen rassistischer Diskriminierung im Polizeikontakt, wobei die Perspektive der Betroffenen in den Blick genommen wird.
Pöggel ordnete das Projekt zunächst in den Forschungsstand ein. Bisherige Studien, die sich auf den Kontext der Polizei fokussieren (beispielsweise MEGAVO), hätten vor allem die Einstellungen innerhalb der Polizei in den Blick genommen. Demgegenüber bestehe eine Forschungslücke bei der systematischen Erhebung von Betroffenenerfahrungen. Zwar lieferten Studien wie der Afrozensus und der „Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa)“ wichtige Hinweise – etwa, dass über die Hälfte der befragten Schwarzen Menschen angab, ohne erkennbaren Grund von der Polizei kontrolliert zu werden –, doch blieben diese mit Blick auf Aussagen über Polizeikontakte aufgrund anderer Themensetzungen begrenzt.
RaDiPol kombiniert eine repräsentative Umfrage unter der 18- bis 49-jährigen Wohnbevölkerung in fünf deutschen Großstädten mit qualitativen Interviews – sowohl mit Betroffenen und Beratungsorganisationen als auch mit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verschiedener Dienstebenen. Die ersten quantitativen Ergebnisse zeigten, dass Personen, die angeben, häufig als „fremd“ wahrgenommen zu werden, signifikant häufiger von negativen und diskriminierenden Polizeikontakten berichten. Besonders ausgeprägt war dieser Befund bei Verkehrs-, Personen- und Ausweiskontrollen sowie im Kontext von Demonstrationen. Die qualitativen Interviews verdeutlichten zudem, dass Betroffene Rassismus als Kumulation wiederkehrender gleichförmiger Erfahrungen und als Zusammenspiel verschiedener sozialer Logiken – z.B. Klasse, Bildung, Migrationserfahrung – erleben. In den Polizeiinterviews zeigen sich hingegen andere Deutungsmuster: Während Betroffene Diskriminierung als sich verdichtende Erfahrung erleben, betrachten Polizistinnen und Polizisten Maßnahmen primär isoliert.

Als zentrales Ergebnis formulierte Pöggel eine „doppelte Diskrepanz“: Erstens klaffen Betroffenen- und Polizeiperspektiven auseinander, zweitens besteht innerhalb der Polizei selbst eine Kluft zwischen der abstrakten Anerkennung von Rassismus als Problem und der konkreten Praxis, in der rassismuskritische Einwände häufig als ungerechtfertigter Vorwurf zurückgewiesen werden.
Dem Thema „Polizeischutz für die Demokratie – Historische Kontinuitäten und aktuelle Herausforderungen“ widmete sich Dr. Dirk Götting, Leiter der Forschungsstelle für Polizei- und Demokratiegeschichte/Polizeimuseum Nienburg (Weser). Sein Vortrag gliederte sich in zwei große Teile: zunächst eine historische Analyse der rechtsextremen Machtübernahme und der Rolle der Polizei dabei, sowie dann der Frage, welche aktuellen Handlungsfelder davon abgeleitet werden können.
Im historischen Teil arbeitete Götting vier Determinanten heraus, die den Weg der NSDAP an die Macht kennzeichneten: die Unterwanderung des demokratischen Systems mit seinen eigenen Mitteln, die massiven Stimmengewinne ab der Reichstagswahl 1930 begleitet von populistischen Parolen gegen „das System“ und das Finden von Steigbügelhaltern wie von Papen und Hugenberg, die Hitler am 30. Januar 1933 ins Kanzleramt verhalfen. Die für sein Thema zentrale vierte Determinante betraf den Zugriff auf die Polizei: Die NSDAP sicherte sich gezielt die Innenministerien – Frick auf Reichsebene, Göring in Preußen – und instrumentalisierte die Polizei durch eine Mischung aus „Zuckerbrot und Peitsche“. Dazu gehörten die Entlassung politisch unerwünschter Beamter über das Berufsbeamtengesetz vom April 1933, die Einrichtung einer „Hilfspolizei“ aus SA und SS, der sogenannte Schießbefehl Görings vom Februar 1933, Karriereanreize für willige Beamte sowie die schrittweise Lösung der Polizei von verfassungsrechtlichen Bindungen. Am Ende dieses Prozesses standen Polizisten als Mittäter bei der Verfolgung politischer Gegner und als Täter im Holocaust.
Im zweiten Teil seines Vortrags fragte Götting nach den Konsequenzen aus dieser historischen Erfahrung für die Gegenwart. Er formulierte mehrere Forderungen: das demokratische Selbstverständnis der Polizei müsse gestärkt, das Vertrauen zwischen Polizei und Gesellschaft als notwendige Bedingung anerkannt und Demokratiearbeit als Alltags- und Kernaufgabe begriffen werden. Als konkretes Vorbild nannte er die Verankerung der Demokratieförderung im hessischen Polizeigesetz. Darüber hinaus forderte er ein konsequentes Vorgehen gegen Extremismus in den eigenen Reihen – unter Verweis auf die MEGAVO-Studie –, eine kritische Auseinandersetzung mit der informellen Polizeikultur, die Ermöglichung freiwilliger Demokratiearbeit innerhalb der Polizei sowie Maßnahmen gegen parteipolitische Instrumentalisierung der Polizei. Seinen Vortrag schloss er mit der These, dass es ohne eine demokratiestarke Polizei keine Freiheit in einer freiheitlichen Demokratie geben könne.
Die Diskussion griff vor allem den Faktor „Vertrauen“ auf. Hervorgehoben wurde, dass die Polizei von allen staatlichen Institutionen in Deutschland mit Abstand das größte Vertrauen in der Bevölkerung genieße. Zugleich wurde betont, dass dieses Vertrauen bei Menschen signifikant niedriger ausfalle, die negative bzw. diskriminierende Erfahrungen mit der Polizei gemacht hätten. Gerade hier müsse angesetzt werden, um das Vertrauen auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen und den demokratischen Auftrag der Polizei glaubwürdig zu untermauern.

Mattis Binner, Referent für Bildung bei der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten in Celle, sprach über Herausforderungen und gelungene Beispiele der berufsspezifischen Vermittlungsarbeit mit der Polizei an Gedenkstätten.
Die Zusammenarbeit mit der Polizei sei ein relativ neues Phänomen, so Binner. Gedenkstätten seien lange vor allem Orte der Opfererinnerung gewesen, Täterforschung habe kaum stattgefunden. Ein Umdenken sei auch durch den gesamtgesellschaftlichen Rechtsruck ausgelöst worden. Für die Umsetzung seien Kooperationspartner innerhalb der Polizei zwingend notwendig. In der Gedenkstättenpädagogik zeichne sich insgesamt eine Tendenz zu längeren und zielgerichteteren Formaten ab, neben der Polizei gebe es auch Angebote für Justiz, Militär und Medizin.
Die angebotenen Polizei-Workshops zielten auf die Vermittlung lokaler NS-Geschichte, der Rolle der Polizei im Nationalsozialismus und der Tatbeteiligung am Holocaust, aber auch auf Widerstand und abweichendes Verhalten. Darüber hinaus solle die Resilienz gegen demokratiefeindliche Einstellungen gestärkt und eine Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle im Staat angeregt werden. Wichtig sei, dass die Angebote nicht anlassbezogen erfolgten. Der grundlegende Aufbau folge stets dem Dreiklang Ortsgeschichte, Polizei im NS und Gegenwartsbezug.
Als konkrete Beispiele nannte Binner die KZ-Gedenkstätte Moringen (Kooperation mit der Polizeiinspektion Northeim), die Gedenkstätte Bergen-Belsen (mehrtägige Workshops, Kooperation mit der Polizeidirektion Lüneburg), das Zeitzentrum Zivilcourage Hannover (Kooperation mit dem LKA), die Gedenkstätte Esterwegen (Kooperationsvereinbarung auf Landesebene) sowie den Gestapokeller und die Gedenkstätte Augustaschacht in Osnabrück.
Ein zentrales didaktisches Thema seien Handlungsspielräume und rote Linien. Binner verwies auf Fallbeispiele abweichenden Handelns, räumte aber ein, dass solche Fälle rar seien. Didaktisch sei es wichtiger, statt der spekulativen Frage „Wie hätte ich mich damals verhalten?“ zu fragen, was man aus der Geschichte für den Arbeitsalltag lernen könne und wo persönliche rote Linien lägen. Beim Gegenwartsbezug thematisierte er unter anderem die Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes 2024, Racial Profiling und die Frage nach Parallelen zwischen der US-amerikanischen Polizei- und Zollbehörde ICE und der Gestapo. Diese Diskussionen seien zwar wichtig, es bestehe jedoch die Gefahr schiefer Vergleiche.
Als aktuelle Herausforderungen benannte er den Rechtsruck und die AfD, das Neutralitätsgebot, Polizei-Chat-Skandale, Gewalt gegen die Polizei, Frustration im Dienstalltag sowie das veränderte Demonstrationsgeschehen aufgrund internationaler Konflikte.
Diskutiert wurde anschließend vor allem über die optimale Zusammensetzung der Workshop-Gruppen. Als besonders produktiv habe sich erwiesen, die Teilnehmergruppen nicht aus einer einzelnen Dienststelle zusammenzusetzen, deren Mitglieder sich bereits gut kennen, sondern bewusst aus mehreren Behörden zu mischen. Auf diese Weise entstehe ein offenerer Gesprächsrahmen. Ziel der Workshops solle es sein, einen Diskussionsraum zu schaffen, den es für Polizistinnen und Polizisten im beruflichen Alltag in dieser Form nicht gebe.

Der Workshop verdeutlichte, dass die Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus in Ostfriesland ein weitgehend unerforschtes Feld darstellt, für dessen Bearbeitung je nach Fragestellung jedoch Quellenbestände zur Verfügung stehen. Zugleich zeigte er, dass die historische Auseinandersetzung mit diesem Thema für die gegenwärtige Bildungsarbeit mit Polizistinnen und Polizisten von hoher Relevanz ist. Die interdisziplinäre Zusammensetzung der Gruppe aus Forschenden, Archivfachleuten, Polizistinnen und Polizisten, Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftlern sowie Mitarbeitenden aus Gedenkstätten und von Betroffenenverbänden erwies sich als besonders produktiv und ermöglichte einen Austausch, der über die jeweiligen fachlichen Perspektiven hinausging.
Für Ostfriesland besteht weiterhin die Aufgabe, die Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus systematisch zu erforschen. Mehrere zentrale Untersuchungsebenen zeichneten sich ab: Wie wurde die Polizei zentralisiert und auf eine reichsweite Struktur ausgerichtet? Wie verlief die Vermischung mit dem SS-Apparat, und wo wurden institutionelle Grenzen bewusst aufgelöst? Wie radikalisierte sich ein ziviler Apparat zu einer militärisch geprägten Struktur, in der Normen hinter ideologisch begründeten Maßnahmen zurücktraten? Welche Rolle spielten Feindbilder, die die Polizei nicht nur als „Freund und Helfer“, sondern auch als Instrument gegen ideologisch definierte Gegner erscheinen ließen? Und schließlich: Welchen Raum gab es für Widerstand und abweichendes Verhalten gerade im ländlichen Bereich?
Der Auricher Workshop hat damit nicht nur ein bislang kaum beachtetes Forschungsfeld erschlossen, sondern zugleich gezeigt, dass die historische Auseinandersetzung mit der Polizei im Nationalsozialismus weit mehr ist als Geschichtswissenschaft – sie ist ein Beitrag zur demokratischen Selbstvergewisserung.
Dr. Heiko Suhr
(Red.: M.H./Heiko Kiser)